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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber
und Brinkhaus/Ferchow Werbeagentur GbR (folgend B/F Werbeagentur)
gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
nur dann wirksam, wenn sie von der B/F Werbeagentur ausdrücklich
anerkannt werden. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot,
in dem alle vereinbarten Leistungen samt Vergütung festgehalten
werden. Die Angebote der B/F Werbeagentur sind freibleibend. Der
Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang in der
B/F Werbeagentur gebunden. Aufträge gelten erst durch schriftliche
Auftragsbestätigung der B/F Werbeagentur als angenommen - sofern
die B/F Werbeagentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund
des Auftrags - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Leistung
und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart entsteht der Honoraranspruch der
B/F Werbeagentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht
wurde. Die B/F Werbeagentur ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes
Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der B/F Werbeagentur,
die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten
sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für
alle Nebenleistungen.
Kostenvoranschläge der B/F Werbeagentur sind unverbindlich.
Abweichungen von +/- 10% gelten als genehmigt, bei Abweichungen
darüber hinaus, wird die B/F Werbeagentur den Auftraggeber
auf die höheren Kosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung
gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn er nicht binnen 2 Tagen
widerspricht.
Stornoregelung
Bei Stornierung eines erteilten Auftrags aus welchem Grund auch
immer nach Ablauf einer Woche gebührt der B/F Werbeagentur
eine Vergütung/Abstandshonorar in Höhe von 50% des Auftragswertes.
Ausschlaggebend ist hierbei die Höhe des abgegebenen Angebotes.
Mit der Bezahlung an dieser Arbeit erwirbt der Auftraggeber keinerlei
Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen
sind unverzüglich und kostenfrei der B/F Werbeagentur auszuhändigen.
Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der B/F Werbeagentur
ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal-
und Sachaufwand der B/F Werbeagentur für die Präsentation
sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält
die B/F Werbeagentur nach der Präsentation keinen Auftrag,
so bleiben alle Leistungen der B/F Werbeagentur, insbesondere die
Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der B/F Werbeagentur.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch
immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind der B/F Werbeagentur
auszuhändigen. Führt die Präsentation zu einem Auftrag,
so ist das Präsentationshonorar anzurechnen.
Werden die im Zuge einer Präsentation an Auftraggeber eingebrachten
Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben,
nicht für diesen Auftraggeber verwendet, so ist die B/F Werbeagentur
berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig
zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, sowie
deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige
Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der B/F Werbeagentur
unzulässig.
Verschwiegenheit
Die B/F Werbeagentur, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte,
verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen mit
der Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Auftraggeber bekannt
werden, Stillschweigen zu bewahren.
Eigentumsrecht/Urheberschutz
Alle Leistungen der B/F Werbeagentur (Anregungen, Beratungen, Ideen,
Konzepte, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Bildbearbeitungen,
Datenfiles) oder einzelne Teile davon, bleiben Eigentum der B/F
Werbeagentur. Der Auftraggeber erwirbt durch die Zahlung des Honorars
lediglich die Nutzung (einschließlich Vervielfältigung)
zum vereinbarten Zweck und vereinbarten Umfang.
Für die Nutzung von Leistungen der B/F Werbeagentur, die über
den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht,
ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich
geschützt ist - die Zustimmung der B/F Werbeagentur erforderlich.
Dafür steht der B/F Werbeagentur eine gesonderte, angemessene
Vergütung zu.
Die B/F Werbeagentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien
oder Daten herauszugeben. Fordert der Auftraggeber, dass B/F Werbeagentur
ihm Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung stellt,
bedarf dies der Schriftform. Kosten der Erstellung archivierter
oder konvertierter Daten zum Zwecke der Herausgabe trägt der
Auftraggeber.
Haftungsausschluß
Eine Haftung für die wettbewerbs-, zeichenrechtliche oder sonstige
Zulässigkeit und Schutzfähigkeit erbrachter Leistungen
wird von der B/F Werbeagentur nicht übernommen. Der Werbetreibende
übernimmt mit Verwendung von der B/F Werbeagentur erbrachter
Leistungen die umfassende Verantwortung für Richtigkeit von
Bild und Text. Sofern die B/F Werbeagentur auf Veranlassung des
Werbetreibenden Leistungen Dritter in dessen Namen und auf dessen
Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen der
Beauftragten. Etwaige Freigabe von Produkten und Veröffentlichung
obliegt dem Auftraggeber; delegiert der Auftraggeber die Freigabe
in seiner Gesamtheit oder in Teilen an die B/F Werbeagentur, stellt
er die B/F Werbeagentur entsprechend von der Haftung frei.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines
Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen
Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Genehmigung
Alle vorgeschlagenen und durchgeführten Leistungen und Maßnahmen
der B/F Werbeagentur sind vom Auftraggeber zu überprüfen
und freizugeben. Werden die durchzuführenden Leistungen im
Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die B/F
Werbeagentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen
durch den Auftraggeber auf Grundlage der Besprechungsprotokolle/Telefonate.
Termine
Die B/F Werbeagentur bemüht sich, die vereinbarten Termine
einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber
allerdings erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich vorgesehenen
Rechte, wenn er der B/F Werbeagentur eine Nachfrist von mindestens
14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des
Mahnschreibens an die B/F Werbeagentur. Eine Verpflichtung zur Leistung
von Schadensersatz aus Verzug besteht nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
Unabwendbare und unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen
bei beauftragten Dritten - entbinden die B/F Werbeagentur jedenfalls
von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Zahlung
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung erfolgt nach den Zahlungsbedingungen der jeweiligen
Rechnung. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die B/F Werbeagentur
Eigentümerin sämtlicher in Rechnung gestellter Leistungen
Kennzeichnung
Die B/F Werbeagentur ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln
und bei allen Maßnahmen auf die B/F Werbeagentur hinzuweisen,
ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Gewährleistung
und Schadensersatz
Der Auftraggeber hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach
Leistung durch die B/F Werbeagentur anzuzeigen und zu begründen.
Im Fall berechtigter und begründeter Reklamation steht dem
Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung zu. Schadensersatzansprüche
des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit
der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Gewährleistung
oder unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Unwirksamkeit
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge
nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr
dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Erfüllungsort,
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der
Sitz der B/F Werbeagentur, Rastede, Amtsgerichtsbezirk Westerstede.
Die B/F Werbeagentur behält sich das Klagerecht am Hauptsitz
des Werbetreibenden vor.
Brinkhaus/Ferchow
Werbeagentur GbR. Rastede, März 2008
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